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benutzer:itbs:kamerun

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Botschaft

https://www.ambacam.de/de/visum-einreiseformalitaeten-in-kamerun/

Zwei (2) vollständig ausgefüllte Visumantragsformulare (zum Herunterladen).

Eine (1) beglaubigte Einladung nach Kamerun /oder eine Unterkunftsbescheinigung /oder ein Dienstreiseauftrag (offizielle Reise) für Kamerun.

Une (1) invitation certifiée au Cameroun /ou une attestation d'hébergement /ou un ordre de voyage d'affaires (voyage officiel) pour le Cameroun.

Antragsformular

Vous-engagez vous à n’accepter aucun emploi rémunéré ou au pair durant votre séjour au Cameroun, à ne pas chercher à vous y installer définitivement et A QUITTER LE TERRITOIRE DU CAMEROUN A L’EXPIRATION DU VISA qui vous sera éventuellement accordé? Do you agree not to accept any employment, either at a salary or for room and board during your stay in Cameroon, not to seek to remain in Cameroon permanently and to leave the Cameroonian territory at the expiration of the visa that may be granted to you? Verpflichten Sie sich hiermit, keine Arbeit gegen Entgelt anzunehmen (auch nicht au pair), solange Sie sich in Kamerun aufhalten, sich dort nicht für immer niederzulassen und das Land Kamerun vor Ablauf des Ihnen eventuell erteilten Visums zu verlassen?


Je ne pourrai probablement pas venir en décembre mais j'ai mon nouveau passeport et maintenant je dois contacter l'ambassade du Cameroun. En plus du billet d'avion, il vous faut un passeport et des photos

Une invitation certifiée au Cameroun / ou un ordre de voyage d'affaires (voyage officiel) pour le Cameroun.

Comment obtenez-vous quelque chose comme ça et combien cela coûte-t-il?

Hotelbuchung

LE MILAN ( appartements et chambres meublés ) Bestätigungsnummer 3377.583.642 PIN-Code 9103 Buchungsdetails 5 Nächte, 1 ausgewählt Unterkunftsmöglichkeit für weitere Gäste hinzufügen Sie haben gebucht für

1 Erwachsener Anreise Sonntag, 1. Januar 2023 (00:00 - 00:00) Abreise Freitag, 6. Januar 2023 (11:00 - 12:00)

https://secure.booking.com/confirmation.de.html?aid=304142&label=gen173nr-1FCA4oggI46AdIB1gEaDuIAQGYAQe4ARnIAQ_YAQHoAQH4AQaIAgGoAgO4AojNkJwGwAIB0gIkZWE5OWQ2OTUtYjU4Mi00NmY2LWEwNGEtMjczZGM1ZjYwOTcz2AIF4AIB&refermyreservations=1&source=myreservations&bn=3377583642&pincode=9103#from_mybooking

https://secure.booking.com/myreservations.de.html?aid=304142;bn=2698315358;pincode=7851&;source=conf_email;pbsource=conf_email_modify;pbtrack=email_mainCTA


NPANGOU APPART Bestätigungsnummer 2698.315.358 PIN-Code 7851 Buchungsdetails 48 Nächte, 1 ausgewählt Unterkunftsmöglichkeit für weitere Gäste hinzufügen Sie haben gebucht für

1 Erwachsener Anreise Samstag, 7. Januar 2023 (18:30 - 23:30) Abreise Freitag, 24. Februar 2023 (07:30 - 11:30)

https://secure.booking.com/confirmation.de.html?aid=304142&label=gen173nr-1FCAEoggI46AdIM1gEaDuIAQGYAQe4ARnIAQ_YAQHoAQH4AQuIAgGoAgO4At38j5wGwAIB0gIkNDU5NTBhMDYtZmQ5Ni00OTU3LTgzYmUtNTQ3NmUzNmIwY2Iz2AIG4AIB&sid=be5810ab90d9cd253ac214454830b6b2&auth_key=dWkc2OIAiAGajHay&bp_travel_purpose=leisure&hostname=www.booking.com&rt_num_blocks=2&source=book&srpvid=65e506a0de7b01df&ua_created=0&

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Notizen

kamerunreise

Quelle est votre adresse à Kribi ?

Je dois arriver à Douala à 23h40 le 01/01/23.

Ich werde voraussichtlich am 1.1.23 um 23:40 Uhr in Douala ankommen.

  • +237 6 51 82 28 25 HD
  • +237 6 90 38 93 33 HK
  • +237 7 76 04 68 5
  • +237 6 90 38 96 56 Nathalie Eziah N
  • +237 6 55 09 84 69 Yolanda Lydie

ZUR FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN - (Agence de Promotion des Investissements – A.P.I -)

AGENTUR ZUR FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN
(Agence de Promotion des Investissements – A.P.I -)

Die Agence de Promotion des Investissements, abgekürzt – A.P.I – ist eine öffentliche Verwaltungseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit und finanzieller Autonomie. Ihr Sitz befindet sich in Douala. Die A.P.I. untersteht der technischen Aufsicht des Ministeriums für Förderung von Privatinvestitionen und der Finanzaufsicht des Finanzministeriums.

IHRE AUFGABEN
Aufgabe der A.P.I. ist es, in Verbindung mit anderen betroffenen öffentlichen und privaten Verwaltungen und Einrichtungen, einen Beitrag zur Ausarbeitung und Umsetzung der Regierungspolitik im Bereich der Investitionsförderung in Kamerun zu leisten.
In dieser Eigenschaft ist die A.P.I. insbesondere dafür zuständig:

  • das Image Kameruns im Ausland zu fördern
  •  an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in Kamerun mitzuwirken;
  • Maßnahmen vorzuschlagen, die Investoren nach Kamerun locken, sowie Maßnahmen, die die Umsetzung der sektoralen Gesetzbücher verbessern;
  • eine Projektdatenbank einzurichten, die Investoren zur Verfügung steht;

IHRE DIENSTLEISTUNGEN
Die A.P.I. bietet Investoren außerdem folgende öffentliche Dienstleistungen an:

  • Empfang, Unterstützung und Beratung von ausländischen und inländischen Investoren in den Phasen des Aufbaus von Investitionsprojekten;
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu einer der in der Investitionscharta vorgesehenen Vorzugsregelungen sowie zur Regelung für strukturierende Projekte, die durch das Allgemeine Steuergesetzbuch eingeführt wurde;
  • Beschaffung von Visa, die für die Durchführung der Investitionsprogramme der zugelassenen Unternehmen und für den Aufenthalt ihres ausländischen Personals in Kamerun erforderlich sind;
  • Unterstützung der zugelassenen Unternehmen bei den für die Durchführung ihrer Investitionsprogramme erforderlichen Schritten;
  • Erstellung, in Verbindung mit den zuständigen technischen Diensten, von vereinfachten Verwaltungsverfahren nach Art der Tätigkeit;
  • Überwachung und Kontrolle der Erfüllung der von den zugelassenen Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen.

KONTAKT:
Tel.: +237 2 22 21 87 12
        +237 6 99 99 45 85
        +237 6 73 78 42 78

INVESTISSIONSCHARTA

INVESTISSIONSCHARTA

In ihrem Bestreben, durch die Förderung von Investitionen und Ersparnissen eine wettbewerbsfähige und prosperierende Wirtschaft aufzubauen und die Ziele ihrer wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen umzusetzen, hat die Republik Kamerun folgende Leitlinien festgelegt:
• Die Bekräftigung der Marktwirtschaft als bevorzugte Form der Wirtschaftsorganisation;
• Die Bekräftigung der wesentlichen Rolle des Staates bei der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung;
• Die Anerkennung der Schlüsselrolle des Unternehmers, des Investors und des Privatunternehmens als entscheidende Faktoren für die Schaffung vom Wohlstand und von Arbeitsplätzen, denen nicht nur der gesamte Staatsapparat, sondern auch die gesamte Gesellschaft besondere Aufmerksamkeit widmen sollte;
• Die Verpflichtung zur Wahrung der unternehmerischen Freiheit und der Investitionsfreiheit;
• Die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines gesunden makroökonomischen Rahmens;
• Die Verpflichtung, die Flexibilität und Umkehrbarkeit von Entscheidungsprozessen im Sinne der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu gewährleisten;
• Die Klärung der Rolle des Staates und seiner Institutionen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich als kollektiver Akteur, der die volle Nutzung der nationalen Ressourcen durch geeignete Maßnahmen anstrebt und dabei die Stärken und Schwächen des Marktes, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft berücksichtigt, unter Berücksichtigung der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung;
• Die Neuausrichtung und Stärkung der Rolle der Universitäten und des nationalen Wesens für wissenschaftliche und technische Forschung als kritischer Faktor für die Umwandlung und Beherrschung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen;
• Die Förderung des Unternehmertums als Motor für die Erschließung des kreativen Potenzials Kameruns, als Voraussetzung für die Gründung lebensfähiger und wettbewerbsfähiger Unternehmen und als entscheidender Faktor für die nachhaltige Lösung des Problems der Arbeitslosigkeit und Armut;
• Der Schutz der ökologischen Umwelt und die rationale Nutzung der natürlichen Ressourcen des Bodens und des Untergrunds im Hinblick auf eine gesunde und nachhaltige Entwicklung;
• Die Förderung und aktive Erleichterung von Investitionen und Exporten im Einklang mit der Erschließung des unternehmerischen Potenzials;
• Die Berücksichtigung spezifischer oder besonderer Sektoren, die eigene Maßnahmen erfordern, unter Berücksichtigung der Zwänge, die insbesondere mit den Bedingungen für die Nutzung und Erschließung der lokalen natürlichen Ressourcen verbunden sind;
• Die ständige Sorge, einen angemessenen institutionellen und rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Sicherheit von Investitionen, die Unterstützung von Investoren und die faire und schnelle Beilegung von Streitigkeiten über Investitionen und kommerzielle und industrielle Aktivitäten gewährleistet;
• Die Notwendigkeit, über ein angemessenes Finanzsystem zu verfügen, das eine effiziente Finanzintermediation ermöglicht und insbesondere eine gute Mobilisierung der Ersparnisse und ihre Ausrichtung auf die produktivsten Aktivitäten und auf Investitionen mit hoher Rendite sicherstellt;
• Das Interesse an einem zuverlässigen und effizienten Informationssystem, das die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzt;
• Die Verpflichtung, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die von den Koordinierungs- und Aufsichtsorganen empfohlen werden, die durch das vorliegende Gesetz über die Investitions-Charta in der Republik Kamerun gegründet wurden;
• Die Verpflichtung, eine echte Partnerschaft zwischen dem Staat, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft als Voraussetzung für eine bessere Gesamteffizienz der Wirtschaft zu fördern;
• Die Verabschiedung eines für Investoren attraktiven Steuerrechts, das die Besonderheiten und die Besteuerung von Produktionsanlagen sowie die Anforderungen an die Exportwettbewerbsfähigkeit berücksichtigt.

DEFINITION
Ein Investor im Sinne des vorliegenden Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person aus Kamerun oder dem Ausland, die in Kamerun ansässig oder nicht ansässig ist und einen Vermögenswert zur Ausübung ihrer Tätigkeit in Erwartung einer Rendite erwirbt.

Als Investition im Sinne des vorliegenden Gesetzes gilt insbesondere ein Vermögenswert, der ein Investor besitzt, nämlich:

  •  Ein Unternehmen
  •  Aktien, Kapitalanteile oder andere Beteiligungen am Kapital eines Unternehmens
  •  Anleihen und andere Schuldtitel
  • Geldforderungen
  • Geistige Eigentumsrechte
  • Die Rechte aus mittel- und langfristigen Verträgen, insbesondere Management-, Produktions- und Vermarktungsverträge.
  • Die durch Gesetze und Verordnungen verliehenen Rechte, insbesondere Konzessionen, Lizenzen, Genehmigungen oder Erlaubnisse.

Alle anderen materiellen oder immateriellen, beweglichen oder unbeweglichen Güter, alle damit verbundenen Eigentumsrechte.

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Seit den 1990er Jahren hat sich der Privatsektor zum Motor der Wirtschaft in Kamerun entwickelt. Um ihn zu stärken, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter die Verabschiedung eines neuen Investitionsgesetzes und die Umsetzung eines umfassenden Programms zur Privatisierung staatlicher Unternehmen.

Seitdem kann jede ausländische natürliche oder juristische Person, unabhängig von ihrem Wohnort, eine wirtschaftliche Tätigkeit im Land aufnehmen und ausüben. Sie kann diese Tätigkeit einzeln oder in Partnerschaft mit anderen Geschäftspartnern entweder nach dem allgemeinen gültigen Recht oder nach einer der Sonderregelungen ausüben, die durch die geltenden Gesetze und Verordnungen eingeführt wurden. In jedem Fall genießt sie den vollen Schutz des kamerunischen Rechtssystems. 

In dieser Eigenschaft werden ausländische natürliche oder juristische Personen gleichbehandelt wie kamerunische natürliche oder juristische Personen, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften über die Niederlassung von Ausländern sowie der Bestimmungen der Verträge und Abkommen, die Kamerun mit den Staaten geschlossen hat, deren Staatsangehörige sie sind.
Außerdem genießen sie unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften die Rechte jeglicher Art in Bezug auf Eigentum, Konzessionen und behördliche Genehmigungen. 

Keine Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung eines ordnungsgemäß gegründeten Unternehmens oder seines Vermögens darf stattfinden, ohne dass der Staat zuvor das Verfahren zur Erklärung des öffentlichen Nutzens eingeleitet hat, das die Enteignung rechtfertigt, bzw. ohne eine vorherige Entrichtung einer gerechten und billigen Entschädigung, die auf einer angemessenen Bewertung des Unternehmens oder seines Vermögens beruht, das Gegenstand einer solchen Handlung durch einen unabhängigen Dritten ist. 

Im gleichen Sinne kann jede natürliche oder juristische Person, die ordnungsgemäß in Kamerun niedergelassen ist, unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften alle Verträge abschließen und durchführen, die sie für ihre Interessen als nützlich erachtet, insbesondere in finanziellen und kommerziellen Angelegenheiten, bzw. ihre Produktions-, Vertriebs- und Vermarktungspolitik festlegen und generell alle Verwaltungshandlungen vornehmen, die den Regeln und Gepflogenheiten des Handels in Kamerun entsprechen. 

Um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, genießt sie die Freiheit der Einstellung und Entlassung, unter Einhaltung der geltenden Sozial- und Arbeitsgesetzgebung. Der Staat garantiert jedem Investor, jeder natürlichen oder juristischen Person, die ordnungsgemäß niedergelassen ist, ihren Partnern und Führungskräften, ihrem ausländischen Personal, das über einen ordnungsgemäß abgezeichneten Arbeitsvertrag verfügt, sowie ihren legalen Familienangehörigen die Einreise, den Aufenthalt, die Freizügigkeit und die Ausreise aus dem Staatsgebiet. 

Er stellt allen Betroffenen zu diesem Zweck alle erforderlichen Verwaltungsdokumente aus. Der Staat garantiert auch jeder natürlichen oder juristischen Person, die nicht in Kamerun ansässig ist, das Recht, Einkünfte jeder Art aus investiertem Kapital und, im Falle der Einstellung der Geschäftstätigkeit, aus dem Erlös der Liquidation oder der Veräußerung der Investition frei nach Ausland zu transferieren, sofern sie mit den Steuerbehörden in Einklang steht. 

Darüber hinaus garantiert der Staat unter Einhaltung der Gesetze und Vorschriften über Bank- und Devisengeschäfte die Freiheit, Gelder, die normalen und laufenden Zahlungen für tatsächliche Lieferungen und Leistungen entsprechen, insbesondere in Form von Lizenzgebühren oder anderen Vergütungen, außerhalb des Staatsgebiets zu transferieren.

Jede genehmigte Investition wird unter den Bedingungen von Artikel 15 des von Kamerun ratifizierten Vertrags zur Gründung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur für nichtkommerzielle Risiken abgesichert.

/var/services/web/dokuwiki/data/attic/benutzer/itbs/kamerun.1669619822.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/11/28 08:17 von itbs